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Bietigheim-Bissingen
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(Letzte Aktualisierung 29.8.2021)
11. August 2021
Aktionsbanner im Sand
Aufkleber für Autos
Die seit April 2020 in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten vorgeschriebenen Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und zwei Metern bei Kindern und außerorts sind bei vielen Autofahrenden leider noch nicht im Bewusstsein.
Unter dem Motto „Mit Abstand sicher“ informierte der ADFC Bietigheim-Bissingen im Juli und August 2021 über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Die Kampagne richtete sich an Auto- und Lkw-Fahrende und wies sie mit Bannern auf sichere Überholabstände hin.
Zu enges Überholen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich. Radfahrer*innen fühlten sich dadurch unsicher – was wiederum dazu führe, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. Viele Autofahrer*innen wissen auch nicht, dass diese Mindestabstände auch bei den mit gestrichelter Linie abgetrennten Schutzstreifen wie in Bietigheim-Bissingen entlang der Carl-Benz-Straße und des Gröninger Weges gelte.
Daher hat der ADFC gemeinsam mit der Stadt Bietigheim-Bissingen seit Anfang Juli 12 Banner im Stadtgebiet verteilt, um die Autofahrer auf die wichtige Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung aufmerksam zu machen – und so für mehr Sicherheit für Radfahrer*innen zu sorgen.
Auch wenn die Banner inzwischen wegen des Bundestagswahlkampfes wieder abgebaut wurden, führt der ADFC die Kampagne weiter. Dafür hat er Aufkleber drucken lassen, die auf Autos angebracht, an den sicheren Überholabstand erinnern. Stadtwerke, Diakoniestation und Ambulante Pflege Zeller sowie das Autohaus Weller haben die Aufkleber auf ihren Fahrzeugen aufgebracht.
Gerne geben wir die Aufkleber im A6-Format auch an weitere Firmen und Personen ab. Einfach per E-Mail anfordern.
Pressemitteilung 11.8.2021: ADFC-Kampagne für Mindest-Überholabstand: Banner und Aufkleber für Autos