Bolzstraße 27
Bietigheim-Bissingen
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Die seit April 2020 in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten vorgeschriebenen Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und zwei Metern bei Kindern und außerorts sind bei vielen Autofahrenden leider noch nicht im Bewusstsein.
Unsere Aktionen dazu: