ADFC Bietigheim-Bissingen

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Mit Abstand sicher

1,5 m Überholabstand

Die seit April 2020 in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten vorgeschriebenen Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und zwei Metern bei Kindern und außerorts sind bei vielen Autofahrenden leider noch nicht im Bewusstsein.

Unsere Aktionen dazu: