Über den ADFC Remseck

Der ADFC  REMSECK wurde 2001 gegründet und  ist eine Gruppe von etwa 100 Remseckern aus allen Stadtteilen, die gerne mit dem Rad unterwegs sind. Bei uns steht der Genuss am Radfahren und die Freude an der gesunden Bewegung im Vordergrund und nicht der sportliche Wettbewerb.
Wir setzen uns besonders für den Bau, die Unterhaltung und die Beschilderung der Radwege in der Region ein. Außerdem vertreten wir über unseren Hauptverein die Interessen der Radfahrer gegenüber der öffentlichern Hand und den übrigen Verkehrsteilnehmern. Der ADFC vertritt auch unsere Interessen als Verbraucher und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
In der Radfahrsaison treffen wir uns regelmäßig, um Radtouren in unterschiedlichen Längen, Geschwindigkeiten und Schwierigkeitsgraden zu fahren. Geübte Tourenleiter kennen sich bestens in der Umgebung aus und zeigen uns die Schönheit der Heimat. Jeder kann entsprechend seiner Leistungsfähigkeit etwas für seine Gesundheit tun und findet immer Zeit für ein Gespräch mit Freunden.
Mehrmals im Jahr stehen auch ganztägige Touren auf dem Programm. Der Höhepunkt der Rad-Saison ist dann eine mehrtägige Tour.
Im Winter fachsimpeln wir beim monatlichen Stammtisch und holen uns bei Tourenberichten der Radfreunde Anregungen für eigene Unternehmungen.

 

Der Vorstand des ADFC Remseck 2024

Vorstand ADFC Remseck

Peter Großmann (Vorstandsteam 1.Vorsitzender)
Reinhold Braun (2.Vorsitzender)
Joachim Manzei (Vorstandsteam 1.Vorsitzender)
Ingo Lentzsch (Kassenwart)

Kontakt Vorstand ADFC Remseck

ADFC Ortsgruppe Remseck
Peter Großmann
Otto - Hirsch - Strasse 6
71686 Remseck
Telefon priv. 07146 - 91300
e-mail: Remseck(..at..)adfc-bw.de

 

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Radkurier Baden-Württemberg 2023

Mit der neuen Ausgabe des ADFC-Magazins Radwelt erscheint auch wieder eine Beilage mit Neuigkeiten aus dem ADFC Baden-Württemberg - der „Radkurier Baden-Württemberg“.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

Jahresbericht 2022

Im ausführlichen Jahresbericht blickt der ADFC Baden-Württemberg auf ein ereignisreiches Jahr 2022 zurück.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

Radkurier Baden-Württemberg 2.2022

Mit der neuen Ausgabe des ADFC-Magazins Radwelt erscheint auch wieder ein Beileger mit News des ADFC Baden-Württemberg – der „Radkurier Baden-Württemberg“!

Jahresbericht 2021

Im ausführlichen Jahresbericht blickt der ADFC Baden-Württemberg auf ein ereignisreiches Jahr 2021 zurück.

Radkurier Baden-Württemberg 1.2022

Mit der neuen Ausgabe des ADFC-Magazins Radwelt erscheint auch wieder ein Beileger mit News des ADFC Baden-Württemberg - der „Radkurier Baden-Württemberg“!

Radkurier Baden-Württemberg 2.2021

Mit der neuen Ausgabe des ADFC-Magazins Radwelt erscheint auch ein Beileger mit News des ADFC Baden-Württemberg - der Radkurier Baden-Württemberg!

Radkurier Baden-Württemberg 1.2021

Mit der neuen Ausgabe des ADFC-Magazins Radwelt erscheint auch ein Beileger mit News des ADFC Baden-Württemberg.

Der hat jetzt auch einen neuen Namen: Radkurier Baden-Württemberg!

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Im Radurlaub stellt der ADFC pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

ADFC-Jugend-Aktions-Ideenkatalog

Der Jugend-Aktions-Ideenkatalog ist voller Ideen rund ums Radfahren für Kinder und Jugendliche. Ganz gleich, ob auf dem nächsten Stadtfest oder mit einem Schul-Aktionstag, diese Ideen begeistern Kinder und Jugendliche fürs Radfahren.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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