Mobilitätswende braucht Experten vor Ort! ADFC zur Novellierung des Straßengesetzes in Baden-Württemberg

Presseinfo Verkehrspolitik

Profitiert der Radverkehr im Land von den aktuellen Änderungen des baden-württembergischen Straßengesetzes? „Bedingt“, sagen der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Baden-Württemberg und die Allianz Mobilitätswende für Baden-Württemberg. Ausdrücklich begrüße man, dass sich das Land endlich zur Notwendigkeit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität  bekennt und dies in Art. 1 der am 11. November 2020 beschlossenen Novellierung festgeschrieben hat. Kritisch sehen der ADFC und die Allianz aber die nicht wie ursprünglich geplante, verpflichtende Einrichtung von Radkoordinatoren in Stadt- und Landkreisen: „Das ist eine verpasste Chance!“. Denn ohne Experten vor Ort komme eine flächendeckende Radverkehrsförderung nicht zustande.

Bekenntnis zur Mobilitätswende

„Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass sich fast alle Parteien für mehr Radverkehr und weniger Auto positioniert haben“, sagt Kathleen Lumma, Landesgeschäftsführerin des ADFC Baden-Württemberg. Es sei positiv zu bewerten, dass im neuen Straßengesetz nun sowohl die Mobilitätswende als auch die veränderten Raum-, Sicherheit- und Mobilitätsansprüche im Land verankert sind: „Direkt am Anfang wird jetzt klargestellt, dass öffentliche Straßen anhand der Bedürfnisse aller Mobilitätsgruppen zu gestalten sind und einer klimafreundlichen und nachhaltigen Entwicklung besonders Rechnung zu tragen ist“, fasst Romeo Edel, Sprecher der Allianz Mobilitätswende, zusammen. Konkret werde das etwa bei den Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum-, und Streupflichten (§ 41 Absatz 1 Satz 1 StrG) der Gemeinden: Neben den Straßen werden jetzt nämlich auch explizit die Radwege genannt!

Auch, dass Verkehrsflächen jetzt einfacher umgewidmet werden können, sei eine gute Sache: „Das kommt nicht nur dem Radverkehr, sondern auch Fußgänger*innen und der Lebensqualität im Allgemeinen zu Gute“, so Lumma.  „Die neue Formulierung zur (Teil-)Einziehung von Straßen stellt klar, dass der Verkehrsraum zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung stehen muss und es damit nun einfacher möglich ist, den vorhandenen Straßenraum zugunsten von Radwegen, Abstellanlagen, Fußwegen und der Aufenthaltsqualität umzunutzen“, erklärt sie.

Radwegeausbau läuft ohne Experten nur schleppend

Dennoch hinkt das Land insbesondere beim Thema Radverkehr leider hinter seinen eigenen Zielen her. Trotz existierender RadSTRATEGIE, einem ordentlichen Angebot an Fördergeldern und dem Ziel des RadNETZ BW, bis 2030 in Baden-Württemberg ein landesweites, flächendeckendes Radnetz fertig ausgebaut zu haben, kommen die Planungen für neue Radwege insbesondere in kleineren kreisangehörigen Kommunen nur schleppend voran. „Die neuen, schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren können zwar helfen, schneller zum Ergebnis zu kommen – sie bringen uns aber wenig, wenn es am dafür notwendigen Personal fehlt“, kritisiert Lumma.

Daher halten der ADFC und die Allianz für Mobilitätswende an ihrer Forderung fest, dass Radkoordinatoren in den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen fest verankert sein müssen.  Veränderungen seien nachhaltig nur mit langfristigen Personalzusagen voranzutreiben, die nicht nur auf freiwilliger Basis beruhen. „Nur so kann der Radverkehr über kommunale Grenzen hinaus geplant und die vorhandenen Fördergelder zielgerichtet beantragt und eingesetzt werden“, sagt Lumma und weist darauf hin, dass das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Personalkosten für die Koordination des Radverkehrs auch fördert: Es übernimmt für vier Jahre 50 Prozent der Personalkosten. Alle Stadt- und Landkreise sowie alle Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen, können bis zum 31.01.2021 die Personalkostenförderung beantragen.

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Quelle: Torsten Köster (www.teekay-fotografie.de)

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