27.02.18: Radverkehrsförderung statt Fahrverbote

Verkehrspolitik

Mannheim. Die von der EU vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte können viele Städte in Deutschland nicht mehr einhalten. Auch in Mannheim belasten der Auto-Verkehr und vor allem Diesel-Fahrzeuge die Luft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind und eine bundesweit einheitliche Regelung dafür nicht notwendig ist.

Rund 70 Städte in Deutschland sind betroffen. Konkret ging es in Leipzig aber um Düsseldorf und Stuttgart, die nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerichtlich verpflichtet wurden, die Grenzwerte schnellstens einzuhalten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht bewertete dabei den Schutz der Menschen höher als die Interessen der Dieselfahrer und sah in Fahrverboten die effektivste Maßnahme. In Düsseldorf hieß es, dass Fahrverbote ernstlich geprüft werden müssen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat Signalwirkung. Nach der Entscheidung der Leipziger Richter könnte jede Stadt, die die Grenzwerte überschreitet, Diesel-Fahrverbote als Maßnahme in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Stuttgart und Düsseldorf müssten ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit überprüfen, so die Richter. Zudem sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung. Es sind auch Ausnahmen, z. B. für Handwerker, vorgesehen.

Die Bundespolitik will Diesel-Fahrverbote mit dem Milliardenprogramm Saubere Luft verhindern und verpasst dabei die Chancen des nicht-motorisierten Verkehrs.

 Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte am 22. Februar 2018 eine Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht organisiert und forderte, Städte, Länder und die Bundesregierung dazu auf, endlich entscheidende Schritte zur Luftreinhaltung zu gehen. Radverkehr ist die wirksamste Lösung für Lebensqualität! Im Umkehrschluss heißt das: Wer Fahrverbote vermeiden will, muss sich endlich dafür einsetzen, dass der Radverkehr energisch vorangebracht wird.

Mannheim hat sich mit dem 21 Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs bereits auf diesen Weg gemacht. Der ADFC Mannheim erwartet vom Leipziger Urteil eine bessere Akzeptanz dieses Vorhabens auch bei bislang eher zurückhaltenden Entscheidern in Politik und Verwaltung.

 Der ADFC bietet betroffenen Städten die Arbeitshilfe "Saubere Luft" mit zahlreichen Maßnahmen an, wie sie für mehr Radverkehr und damit für bessere Luft sorgen können.

 

Die Verknüpfung zur Arbeitshilfe "Saubere Luft":

https://www.adfc.de/misc/filePush.php?mimeType=application/pdf&fullPath=https://www.adfc.de/files/2/110/116/Arbeitshilfe_Saubere_Luft_180223.pdf

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