21.1.23: Radwege zügig vom Schnee befreien

Presseinfo

ADFC: Geräumte Radwege entlasten den Berufsverkehr

Bremen/Mannheim. Radwege werden oft als letztes geräumt, obwohl Städte und Gemeinden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet sind, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt Kommunen, den Radwegen Priorität vor den Straßen einzuräumen. ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Unsere dänischen Nachbarn machen es vor. In Kopenhagen fahren etwa 40 Prozent der Berufspendler mit dem Rad zur Arbeit. Stiegen diese wegen der Schneeverhältnisse vom Fahrrad aufs Auto um, bräche der Verkehr zusammen."

Der ADFC fordert, die im Winterdienst zu betreuenden Radwege nach Dringlichkeitsstufen einzuteilen. Priorität hat für den ADFC die möglichst restlose Entfernung des Schnees von den Radwegen, für die es keine Alternativen gibt, wie in Mannheim etwa die Rhein- und Neckarbrücken oder den vom Radverkehr besonders genutzten Nebenstraßen wie etwa der Schlossgartenstraße. Peters: „Radwege dürfen vor allem nicht zur Ablagerung des Schnees missbraucht werden, so wie es vielerorts leider übliche Praxis ist."

Für Dr. Gerd Hüttmann, Sprecher des ADFC Mannheim, ist klar, dass der Winterdienst der Stadt Mannheim bei Schneefall mehr Anfragen erhält, als er bewältigen kann. Die beschlossene Förderung des Radverkehrs ist daher hier nicht zum Nulltarif zu haben - wenn die besonders kritischen Wege etwa auf der Kurt-Schumacher-Brücke oder der Jungbuschbrücke zeitnah geräumt werden sollen, muss ein ebenes Straßenstück woanders länger warten.

Wenn der Radweg nicht gestreut oder geräumt ist, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt, dann auf der Fahrbahn zu fahren. Bei den genannten Brücken ist dies allerdings keine Alternative, da dort das Radfahren verboten ist bzw. die Fahrbahn durch Geländer vom Radweg getrennt ist. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen.

Autofahrern rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Sie sollten Radfahrer generell nur mit mindestens anderthalb Meter Abstand überholen. Radfahren bei Schnee und Eis erfordert auch ein vorsichtiges Fahrverhalten der Radfahrer. Peters empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen: „Abstand halten, Tempo reduzieren und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen". Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, sollte es frühzeitig und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst auch nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen.

© ADFC BW 2024

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