Zum 01. August 2019 trat eine Novelle der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Kraft. Die neue Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Mannheim wurde auf dieser Grundlage am 11.3.2021 im Ausschuss für Umwelt und Technik gegen drei Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen.
Der ADFC Mannheim begrüßt die Einführung dieser Satzung durch die Stadt Mannheim: damit besteht eine einheitliche Richtlinie zur Errichtung von Stellplätzen, die bei Bauvorhaben von Beginn an berücksichtigt werden können. Nach Erfahrung des ADFC war es bislang mitunter schwierig vergessene oder absichtlich nicht geplante Fahrradstellplätze durch die Kommentierung von Bauvorhaben im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch realisieren zu lassen. In der Satzung wird die Anzahl und Größe von notwendigen Stellplätzen nach Gebäudetypen festgelegt. Zum Abstellen von Fahrradanhängern oder Lastenrädern wird bei höherer Anzahl von Plätzen auch ein Anteil von größeren Stellpplätzen vorgesehen.
Quelle: MM: 12.3.21: https://www.mannheimer-morgen.de/orte/mannheim_artikel,-mannheim-stellplaetze-bei-neubau-notwendig-_arid,1770111.html