Wenn die zum Betrieb der Kleingärten erforderliche Anzahl von Stellplätzen nicht auf dem Vereinsgelände zur Verfügung gestellt werden können oder wollen, müssen die Kraftfahrzeuge entweder auf vorhandenen, weiter entfernten Parkplätzen untergebracht werden oder neue Stellplätze im Straßenraum bereitgestellt werden.
Die Fahrbahnen der Feudenheimer Straße sind auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h ausgelegt. Bei einer geringeren Geschwindigkeit können die Fahrbahnbreiten reduziert werden. Es sollte daher geprüft werden, ob bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ oder abschnittsweise sogar 30 km/h ein Parkstreifen auf der Fahrbahn angelegt werden kann.
Bild: dem ADFC zur Verfügung gestellt
Als Sofortmaßnahme schlägt der ADFC vor, die Höchstgeschwindigkeit in Richtung Innenstadt auf 50 km/ oder abschnittsweise sogar 30 km/h zu reduzieren. Für die Verkehrsspitzenzeit (werktags außer Samstag von 6 – 9 Uhr) wird das Parken am Fahrbahnrand untersagt, damit zu diesen Zeiten weiterhin zwei Fahrbahnen zur Verfügung stehen. Zu allen anderen Zeiten darf am Fahrbahnrand geparkt werden – wie an vielen Stellen in der Stadt.
Wenn durch diese Maßnahme der Parkraumbedarf der Gärtner gedeckt werden kann und die Kapazität der Straße im Berufsverkehr erhalten bleibt, wäre dies eine kostengünstige Lösung des Problems, die nicht zu Lasten der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer geht.
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14.07.20: ADFC lehnt Autoverkehr auf Radweg in der Feudenheimer Straße ab
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