Die Ende April 2020 in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung („Fahrradnovelle“) nebst Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Dieser Abstand muss auch eingehalten werden, wenn die Radfahrenden wie in der Marktstraße oder in der westlichen Rheingoldstraße auf einem Schutzstreifen fahren. Auf Straßen außerorts beträgt der Mindestabstand 2 m.
Häufig nennen Radfahrende einen zu geringen Abstand durch überholende Kraftfahrzeuge als Grund das Fahren auf der Fahrbahn zu vermeiden. Je größer und schneller die überholenden Fahrzeuge sind, desto stärker wirken sich neben dem Erschrecken vor allem bei geringem Abstand aerodynamische Effekte wie Luftverwirbelungen oder Sogwirkungen aus. Diese können zu einem Fahrradunfall führen ohne dass eine eigentliche Berührung stattfindet. Lastwagenfahrende sind daher in besonderem Maße verpflichtet Radfahrende nur zu überholen, wenn die verfügbare Fahrbahn dafür breit genug ist.
Fotomontage: Rheingoldstraße - Zum Überholen auf die Gleise? © ADFC Mannheim, 2021
In der westlichen Rheingoldstraße (zwischen den beiden Einmündungen des Neckarauer Waldweg) besteht nach Meinung des ADFC besonders hoher Handlungsbedarf. Hier befindet sich ein Schutzstreifen von 1,05 m und eine Fahrbahn von 3,05 m neben einem durch Bordstein getrennten Gleiskörper der Stadtbahn. Ein regelgerechtes Überholen von Radfahrenden ist bei diesen Breiten nicht möglich. Trotzdem überholen hier praktisch alle Autofahrenden die Radfahrenden weil sie fälschlich davon ausgehen, dass durch die Markierung des Schutzstreifens der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden muss.
Der ADFC fordert als Sofortmaßnahme die Verwendung des neuen Verkehrszeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ und schlägt mittelfristig die Entfernung des Schutzstreifens und die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit zugelassenem Kraftfahrzeugverkehr vor. |
Beim Überholen von Kindern oder anderen erkennbar unsicheren Radfahrenden müssen Kraftfahrende außerdem immer damit rechnen, dass unvorhersehbar größere Lenkausschläge einen besonders großen Sicherheitsabstand erfordern. Radfahrende selbst müssen einen hinreichenden Sicherheitsabstand zu geparkten Kraftfahrzeugen einhalten, um Kollisionen mit ordnungswidrig geöffneten Fahrzeugtüren zu vermeiden. Der Schutzstreifen in der Rheingoldstraße verläuft zum Teil neben Längsparkständen und markiert in diesen Abschnitten eher den Sicherheitsabstand zu den geparkten Kraftfahrzeugen als die befahrbare Spur für Radfahrende.
Die Bußgelder reichen von € 30, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde bis zu € 100 und einem Punkt, wenn durch unzureichenden Sicherheitsabstand ein Kind, ein hilfsbedürftiger oder älterer Mensch geschädigt wurde. Auch die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen sind auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht und auch das Halten auf Schutzstreifen ist jetzt ausdrücklich verboten.