Ungenügende Beleuchtung von Fahrrädern ist ein weit verbreitetes Problem. „Rund 30 Prozent der Radfahrer sind nach unseren Beobachtungen mit defekter oder nicht eingeschalteter Beleuchtung unterwegs“, meint Karsten Hübener, Bundesvorsitzender des ADFC. Dabei biete der Fahrradhandel längst langlebige und wartungsarme Lichtsysteme an. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie und aktuelle LED-Scheinwerfern kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Straßenlaternen erreichen im Schnitt 10 Lux. Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (4 Lux) oder ältere Halogenlampen mit 7 Lux sind nicht mehr Standard.
„Nach wie vor haben viele Radfahrer das Gefühl, auch ohne eingeschaltete Beleuchtung gesehen zu werden, weil sie selbst ja alle anderen Verkehrsteilnehmer erkennen“, berichtet Hübener. Diesen Irrtum bemerken sie dann oft erst zu spät. Hübener rät dazu seine Lichtanlage bei den ADFC-Beleuchtungschecks oder in Fachwerkstätten überprüfen zu lassen. In Mannheim, so dazu Dr. Gerd Hüttmann, Sprecher des ADFC Kreisverbandes, bot der ADFC bereits beim Herbstradmarkt Beratung zur Fahrrad-Beleuchtung an. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung, aber noch nicht entgültig terminiert.
ACV-Vizepräsident Lothar Maurer: „Eine funktionierende Beleuchtung am Auto ist gerade in der dunklen Jahreszeit ein absolutes Muss für die Sicherheit. Wer mit defektem Licht unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.“ Um sicher zu sein, dass die Lichtanlage am Auto in Ordnung ist, empfiehlt der ACV einen Lichtcheck in der Fachwerkstatt, der noch bis Ende Oktober kostenlos angeboten wird. Eventuelle Mängel können dabei sofort und ohne großen Aufwand behoben werden.
Übrigens: Auch ein Fahrrad-Anhänger braucht eventuell eine eigene Lichtanlage. Bei Dunkelheit muss er mit einer roten Schlussleuchte an der linken Heckseite und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist – etwa, weil es durch den Anhänger selbst oder durch aufgeladene Ladung verdeckt wird. Eine Stromversorgung durch Batterie bzw. Akku ist zulässig.
Eine Übersicht der ADFC-Beleuchtungschecks steht auf: www.adfc.de/3901_1
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09.10.09: Rad- und Autofahrer sollen im Herbst Beleuchtung überprüfen
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