Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.“
Die Radwegebenutzungspflicht bleibt grundsätzlich zwar bestehen, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Hübener: „Die Radwegebenutzungspflicht muss die Ausnahme bleiben. Wenn der Mischverkehr gestärkt wird, sind Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer unterwegs.“
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.
Im Rahmen der StVO werden auch die Verwaltungsvorschriften geändert. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassen können laut ADFC künftig mit einem eigenen Piktogramm gekennzeichnet werden, das die Durchlässigkeit für Radfahrer oder Fußgänger anzeigt.
Damit kommt, so Dr. Gerd Hüttmann vom ADFC Mannheim, dieses preiswerte und effektive Element des Radverkehrsnetzausbaues hoffentlich endlich auch in Mannheim zu Einsatz. Nach einem "Sackgassen-Preisausschreiben", für das der Club im Jahr 2002 mit einem Umweltpreis ausgezeichnet wurde, wurde eine erste Liste mit über 30 Sackgassen mit Durchfahrtmöglichkeit der Verwaltung übergeben und das kostenlose Anbringen der Piktogramme durch Aufkleber angeboten. Das Vorhaben verlief jedoch im Sande, da das Regierungspräsidium die Verwendung von Aufklebern nicht billigte und die Beschaffung von Zusatzschildern im städtischen Etat keine Priorität erhielt.
Login für Aktive
05.04.09: Bundesrat beschließt Novelle der StVO
Presseinfo