Rad- & Reisemesse ADFC Karlsruhe

Veranstaltungsbedingungen

  1. Die Veranstaltung wird durch den ADFC Karlsruhe, Welfenstraße 13, 76137 Karlsruhe (kurz: ADFC Karlsruhe) als Informationsmesse durchgeführt.

  2. Veranstaltungsort: Tollhaus Karlsruhe, Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe.

  3. Die Veranstaltung ist in der Zeit von 11.00 - 17.00 Uhr für Besucher geöffnet.

  4. Der Aufbau der Messestände ist am Veranstaltungstag von 8.00 - 10.00 Uhr, der Abbau ab 17.00 Uhr möglich. Nach Abbau des Standes ist die Standfläche einschließlich evtl. Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Die Anlieferung von Ausstellungsmaterial- und -gegenständen und der Standaufbau vor dem Veranstaltungstag ist nicht möglich.

  5. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Dauer der Veranstaltung zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.

  6. Mängel an Mietgegenständen hat der Aussteller unverzüglich bei Aufbau dem ADFC Karlsruhe mitzuteilen. Später angezeigte oder entstandene Mängel gehen zu Lasten der betreffenden Standmieter.

  7. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen des Standes ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet.

  8. Die Standzuweisung erfolgt durch Mitarbeiter des ADFC Karlsruhe. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Einteilung nicht maßgeblich.

  9. Es bleibt dem ADFC Karlsruhe unbenommen, Stände aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden.

  10. Der ADFC Karlsruhe ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

  11. Die Wände des Tollhaus Karlsruhe dürfen nicht beklebt oder beschädigt werden.

  12. Für Schäden oder Entwendungen übernimmt der ADFC Karlsruhe keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters.

  13. Bei Rücktritt fallen Stornogebühren an: Bis acht Wochen vor der Messe 50 % der Standmiete, bis vier Wochen davor 75 % der Standmiete und bei Rücktritt eine Woche vor diesem Termin ist die volle Standmiete zu zahlen. Wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.

  14. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass jegliche erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

  15. Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken, Erfrischungen und Genussmitteln jeder Art steht nur dem Tollhaus Karlsruhe zu.

  16. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche teilweise oder ganz einem Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder für nicht gemeldete Firmen anzunehmen.

  17. Die allgemeine Bewachung der Veranstaltung übernimmt der ADFC Karlsruhe ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des ADFC Karlsruhe. Für die Beaufsichtigung und die Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeit.

  18. Mit der Anmeldung erkennen der Aussteller und seine Beauftragten die Veranstaltungsbedingungen, behördliche Vorschriften sowie die Hausordnung an. Der ADFC Karlsruhe übt auf dem Veranstaltungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und Mietpfandrecht aus. Der ADFC Karlsruhe ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Einschreitungen trägt der Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich vom ADFC Karlsruhe bestätigt werden.

  19. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden und wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Stand: 1.8.2019

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