Konzept: Einbahnstraßen

Kanzleistraße

Die Öffnung für Radverkehr in Gegenrichtung wurde in früheren Jahren abgelehnt, weil in Teilbereichen die Fahrbahn durch Anwohnerparkplätze zu schmal sei. Nach den Kriterien der StVO beträgt die Mindestfahrbahnbreite für eine Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung 3,00 bis 3,50 Meter. Mehr als 3,00 Meter Fahrbahn sind in der gesamten Kanzleistraße vorhanden. Lediglich nördlich der Einmündung der Adlergasse hat die Fahrbahn knapp mehr als drei Meter, wenn die dortigen Parkplätze belegt sind. Falls erforderlich wäre vereinzelt Parkverbot zwischen Schloss und Adlergasse möglich oder das Zurücksetzen der Gehsteigkante an der Einmündung Adlergasse. Die Stadtverwaltung unterstützt das Vorhaben ohne weitere Maßnahmen.

Ochsengasse, Hofweg, Göckelmannweg

Die Ochsengasse ist Teil einer Radverbindung aus der südöstlichen Stadt ins Zentrum. Auch Hofweg und Göckelmannweg sind breit genug, um Radverkehr in Gegenrichtung zuzulassen. Die Stadtverwaltung unterstützt die Öffnung des Göckelmannwegs und des Hofwegs für Radverkehr in Gegenrichtung. Zur Sicherung der unübersichtlichen Engstelle am nördlichen Ende des Hofwegs soll dort ein Fahrradsymbol auf die Fahrbahn markiert werden. Gegen die Öffnung der Ochsengasse bestehen Bedenken wegen der gefährlichen Einmündung des Hofwegs.

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