Achener Weg

Einbahnstraße zwischen den beiden Kreisverkehren

Der Achener Weg ist für Radfahrer eine wichtige Verbindung zu den Industriegebieten, Einkaufszentren und nach Leutkirch. Durch die hohe Verkehrsfrequenz und hohe Geschwindigkeiten wird der Schutzstreifen im Achener Weg nur von routinierten Radfahrern benutzt. Ein Großteil der Radfahrer benutzt den nordseiteigen, abgesetzten Gehweg in beide Richtungen, obwohl er nur stadteinwärts für Radfahrer frei gegeben ist. Dadurch besteht ein hohes Unfallrisiko für Radfahrer an den Einmündungen und im Begegnungsverkehr mit Fußgängern. Die beste Lösung wäre eine Einbahnregelung zwischen den beiden Kreisverkehren stadteinwärts. Dadurch wäre Platz für einen breiten Radfahrstreifen (1,85 m) oder geschützter Radfahrstreifen stadtauswärts. Evtl. könnte der Gehweg auf der Südseite entfernt werden. Ob der Platz stadteinwärts für einen Schutzstreifen (1,5 m) ausreicht, muss überprüft werden. Voraussetzung für die Einbahnstraßenregelung mit Radverkehr in Gegenrichtung ist nach gegenwärtigem Stand der StVO eine Tempobegrenzung auf 30 km/h. Diese ist evtl. verzichtbar, wenn Radfahrer über separate, benutzungspflichtige Radfahrstreifen geführt werden.

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