Im Prinzip ja, wenn die angrenzenden Flächen mit dem Fahrrad befahren werden
dürfen (z.B. Radwege). Aber aufgepasst: Radfahrer haben hier keinen Vorrang!
Wollen Radfahrer in den Genuss des Vorrangs von Fußgängern an Zebrastreifen
kommen, müssen sie absteigen und schieben – dann sind sie rechtlich gesehen
auch Fußgänger.
Quelle: Hätten Sie’s gewusst? - Zehn Rechtsfragen zum Radfahren (ADFC NRW)