Bolzstraße 27
Bietigheim-Bissingen
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Januar 2023
Die meisten wissen es ja inzwischen: 1,50 Meter innerorts, außerorts sogar zwei Meter, das sind die Abstände, die Autofahrende laut Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Überholen von Fahrrädern einhalten müssen. Wie jedoch sieht die Realität aus? Mit Open-Bike-Sensoren haben wir im vergangenen Jahr Überholabstände gemessen.
1.124 Überholvorgängen haben wir von Dezember 2021 - Februar 2022 erfasst, 56% waren mit dem vorgeschriebenen Abstand, der Durchschnitt betrug ca. 1,60 m (Lenkerende – Auto). Wir hatten ein schlechteres Ergebnis erwartet.
Häufig zu eng überholt wurde auf vielbefahrenen Straßen mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Hier drängeln sich Autofahrende am Radverkehr vorbei. Verstärkt natürlich im Berufsverkehr, wenn durch Gegenverkehr ein Benutzen der Gegenfahrbahn für den Überholvorgang nicht möglich ist.
Besser sieht es in den Wohngebieten mit Tempo 30 aus. Obwohl die Messradler*innen defensiv am Straßenrand fuhren, wurde oftmals gar nicht überholt bzw. die Autofahrer*innen warteten geduldig, bis sich eine Gelegenheit zum korrekten und gefahrlosen Überholen bot.
Einfluss hat aber auch das Fahrverhalten der Radfahrenden: zu dicht am Fahrbahnrand fahren verleitet die Autofahrer*innen zum engen und gefährlichen Überholen .
Noch ist die Anzahl der erfassten Daten zu gering, um flächendeckend für alle Straßen eine Einschätzung abgeben zu können. Wir werden die Messungen deshalb mit Sicherheit fortführen. Interessant wird auch sein, ob Autofahrer*innen sich bspw. gegenüber Schüler*innen rücksichtsvoller oder rücksichtsloser verhalten.