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StVO-Novelle
Die neue Straßenverkehrsordnung gültig ab 2020

Das ändert sich für Radfahrende

Nebeneinanderfahren

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, insofern anderer Verkehr nicht behindert wird

Neue Verkehrszeichen

Fahrradzone, Radschnellweg, Überholverbot von Radfahrenden, Zusatzzeichen Lastenrad, „Haifischzähne” zur Markierung der Vorfahrt von Radwegen.

Überholverbot von Radfahrenden

In Zukunft kann ein Überholverbot von Fahrrädern angeordnet werden.

Grünpfeil nur für den Radverkehr

Ein spezielles Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende.

Fahrradzonen

Mit dem neuen Verkehrszeichen können größere zusammenhängende Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden.

Haifischzähne

zur Markierung der Vorfahrt von Radwegen.

Radschnellweg

zur Markierung der Vorfahrt von Radwegen.

Lastenrad

Zusatzzeichen

Personenbeförderung

Wenn Fahrräder zur Personenförderung gebaut und eingerichtet sind, dürfen darauf auch Menschen jenseits des Kindesalters mitgenommen werden.

Das ändert sich für Autofahrende (bezogen auf den Radverkehr)

Abstand halten

Kfz-Fahrer*innen müssen beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerortsund 2 Metern außerortseinhalten!

Parken auf Geh-und Radwegen

Für das Parken auf Geh-und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder: Statt 15 bis 30 Euro werden 55 und bis 100 Euro fällig. Bei Gefährdung gibt's sogar einen Punkt in Flensburg.

Bußgelder für Gefährdung

Die Bußgelder für gefährdendes Abbiegen und Dooringwerden verdoppeltund steigen von 70 auf 140 Euro. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot.

Parken

Das Halten auf Radschutzstreifen ist ab sofort verboten, auch wenige Minuten sind nicht erlaubt. Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen ist neben Radwegen auf acht Meter ausgeweitet.

Abbiegen

Es gilt Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt.

Zusammenfassung

Der ADFC hat kräftig dafür gearbeitet, dass die Novelle zur StVO möglichst weitreichende Verbesserungen für den Radverkehr beinhaltet.

Viele der im Bundesrat beschlossenen Änderungen bewertet der ADFC positiv. Allerdings wäre aus Sicht des ADFC eine konsequentere Förderung des Fahrrads und einer klimafreundlichen Mobilität möglich gewesen.

Die Novelle gibt aber auch wieder Anlass, „MEHR PLATZ FÜRS RAD” zu fordern.

Wir brauchen eine qualitativ hochwertige Radinfrastruktur mit guten, breiten und eigenen Radwegen.

Quelle: ADFC-Baden-Württemberg