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Presseinformation 29. November 2010

Durchfahrtsverbote für Radverkehr

Wohl eher unbeabsichtigt, aber dennoch rechtlich bindend, sind viele Straßen und Wege in Bietigheim-Bissingen für den Radverkehr gesperrt, so Albrecht Kurz vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bietigheim-Bissingen.

Durchfahrtsverbote für Radverkehr

Das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), das an vielen Straßen der Stadt zu sehen sei, bedeute, dass die Durchfahrt für alle Fahrzeuge, also auch für den Fahrradverkehr gesperrt sei. Meist mit dem Zusatz „Anlieger frei” versehen, soll es eigentlich nur den motorisierten Durchgangsverkehr aus Wohnstraßen heraushalten.

Leider würden sie dadurch auch offiziell für den Radfahrer unpassierbar. Besonders prekär sei dies, wo die Straßen als Schulweg dienen würden, wie bspw. die Austraße und Hans-Stangenberger-Straße als Schulweg zur Realschule im Aurain. Aber auch andere gesperrte Straßen seien als Radverbindungen durch die Stadtteile wichtig (bspw. Tulpen- und Nelkenweg). Korrekt wäre, so der ADFC, das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) oder die Ergänzung der Schilder durch den Zusatz „Radfahrer frei”.

”Auch wenn die Radfahrer sich zum Glück nicht nach diesen Schildern richten, ist es eine ungute Situation, immer durch offiziell gesperrte Straßen fahren zu müssen”, so ADFC-Vorsitzender Albrecht Kurz.

Der ADFC hat deshalb eine Aufstellung mit über 30 Straßeneinfahrten Herrn Höfel, dem Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde, überreicht, der auch eine Änderung der Beschilderung zusagte.

Die Liste, die auch im Internet auf den Seiten des ADFC abgelegt ist (www.adfc-bw.de/bietigheim-bissingen), sei sicher nicht vollständig. Ergänzungen nehme der ADFC gerne auf und leite sie an die Stadtverwaltung weiter.