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Nichtbenutzungspflichtiger Radweg entlang der Großingersheimer Straße

Nichtbenutzungspflichtiger Radweg entlang der Großingersheimer Straße (Größer)

(Letzte Aktualisierung 3.4.2021)

Aufhebung der Benutzungspflicht für einige Zweirichtungsradwege

Es hat lange gedauert und stetiges Nachhaken war notwendig, aber jetzt ist die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Großingersheimer, Gustav-Rau- und Bahnhofstraße endlich aufgehoben. Die neue Beschilderung ist seit Mitte März 2021 montiert.

Diese Maßnahme löst sicher nicht die Probleme dieser 2-Richtungsradwege, bedeutet aber für geübte und schnelle Radfahrer*innen einen Geschwindigkeits- und Sicherheitsgewinn.


Beispiel Großingersheimer Straße:

Die Wege für Fußgänger und Radverkehr sind schmal und stark benutzt. Bergab kann es deshalb sicherer sein, auf der Fahrbahn mit den Autos zu fahren, die hier auch nur mit Tempo 40 km/h fahren dürfen.

Beispiel Bahnhofstraße:

Vom Kinobuckel kommend (Steigstraße) bis zum Kreisverkehr Grotzstraße ist die Fahrbahn übersichtlicher als der Radweg. Auch zwischen den Kreiseln Grotzstraße und Wörthstraße bietet sich das Fahren auf der Fahrbahn an.

Beispiel Gustav-Rau-Straße:

Die vielen Ein- und Ausfahrten (Jet-Tankstelle, Rewe), dicht am Radweg parkende Autos haben auf diesem Radweg schon zu einigen Unfällen geführt. Das Fahren auf der Fahrbahn finde ich hier entspannter.


Die Radwege sind jetzt alle in beide Richtungen mit dem Schild "Fahrrad frei" ausgeschildert. Es sind also weiterhin echte Radwege, nur nicht mehr benutzungspflichtig. Radfahrer*innen können jetzt entscheiden, wo sie fahren wollen, wo sie sich sicherer fühlen.

Wir arbeiten natürlich weiter daran, dass die Radwege selbst sicherer und die 2-Richtungsradwege umgebaut bzw. aufgelöst. In der Gustav-Rau-Straße sind die Planungen schon fortgeschritten.