Bolzstraße 27
Bietigheim-Bissingen
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(Letzte Aktualisierung 6.12.2004)
- Ein Diskussionsvorschlag -
(Albrecht Kurz und Gerdis Rechtsteiner)
Die Hauptachse der Bietigheimer Altstadt (kurz Altstadt) in Ost-West-Richtung ist eine Fußgängerzone und somit für Radfahrer nicht passierbar.
Diese Ost-West-Verbindung ist aber für den täglichen wie auch für den touristischen Radverkehr wichtig:
Die Fußgängerzone ist offiziell zwischen dem Hillerplatz (Turm der grauen Pferde) und Unterem Tor für den Radverkehr gesperrt. Der Radverkehr wird in den Morgens- und Abendstunden geduldet, um Schülerinnen und Schülern einen sicheren Weg in die Schule anbieten zu können.
Als Umfahrung der Altstadt wird eine Route durch den Japangarten angeboten, so dass über die Zwingerstraße die westlichen Wohngebiete und die Musikschule zu erreichen sind.
Die touristischen Wege sind durch die Altstadt eingezeichnet, dürfen von den Radfahrern offiziell aber nicht befahren werden.
Es gibt für den Radfahrer keine Möglichkeit, durch die Altstadt zu kommen oder Ziele in der Altstadt zu erreichen. Radtouristen müssen offiziell um die Altstadt herumgeleitet werden.
Eine Ausschilderung einer Route für Touristen nach Löchgau oder eines 3B-Radwegs nach Bönnigheim ist nicht möglich, da man es Radfahrern nicht zumuten kann, die ganze Strecke zu schieben.
Die zeitweise Öffnung der Fußgängerzone für die Schülerinnen und Schüler ist nirgends sichtbar geregelt. Durch die nicht eindeutige Regelung entsteht eine Grauzone. Viele Radfahrer radeln in Randzeiten und auch in Stoßzeiten die Fußgängerzone. Dies führt vor allem durch jugendliche Radler, die mit deutlich nicht angepasster Geschwindigkeit die Gefällstrecke im Bereich der Engstelle zwischen Hauptstraße 34 und 43 durchrasen, zu gefährlichen Situationen.
Die Umfahrung durch die Metteranlagen/Japangarten wird nicht angenommen,
Darüber hinaus sind Japangarten und Metteranlagen besonders am Wochenende stark von Spaziergängern und Familien mit Kindern frequentiert. Auch führt der Weg mitten durch eine Spielplatz. Durch die unübersichtliche Wegeführung kann die Strecke eigentlich nicht als vernünftige Umfahrung angesehen werden.
Eine weitere Alternative wäre die Benutzung der Kronenstraße und der Löchgauer Straße. Diese scheidet aber aus topographischen Gründen aus.
ADFC-Vorschlag: Fahrradroute durch die Bietigheimer Altstadt
Wir bieten den Radfahrern eine eindeutige Alternative, die kaum Umweg bedeutet und von der Steigung angenehmer ist als die Fahrt durch die Fußgängerzone. Sie sieht die konsequente Sperrung der Fußgängerzone im steilen und engen Bereich vor, für den wir eine Umfahrung anbieten. Andere Teile der Fußgängerzone werden dagegen für den Radverkehr geöffnet.
Durch das Untere Tor bis zum Fräuleinsbrunnen, rechts die Fräuleinsstraße hoch und über die Schieringerbrunnenstraße bis zum Burghof. Hier gelangt man entweder durch "Bei der Kelter" und Pfarrstraße zur Oberen Hauptstraße und Hillerplatz. Alternativ kann der Radfahrer ab dem Burghof über die Turmstraße in die westlichen Wohngebiete und nach Löchgau weiterfahren.
Dafür müsste die Fußgängerzone zwischen dem Unteren Tor und dem Fräuleinsbrunnen sowie zwischen Hornmoldhaus und Hillerplatz für den Radverkehr geöffnet werden. Diese Bereiche sind ausreichend breit und übersichtlich.
Die zu öffnenden Bereiche der Fußgängerzone werden mit "Radfahrer frei" ausgeschildert, d. h. erste Priorität haben weiterhin die Fußgänger, Radfahrer müssen Rücksicht auf sie nehmen.
Dies funktioniert derzeit schon im Bereich zwischen Kuhriosum und Unterem Tor, der als Teil der Radstrecke nach Metterzimmern für Radfahrer seit längerem freigegeben ist. Die Engstelle zwischen Eiscafé Vitale und dem Schuhhaus Marsik ist meist mehr frequentiert als das Untere Tor.
Dagegen kann die Strecke zwischen Fräuleinsbrunnen und Hornmoldhaus konsequent gesperrt werden und die bisherige Ausnahmeregel außer Kraft gesetzt werden.
Mit der vorgeschlagenen Teil-Öffnung und Umfahrung der Fußgängerzone kann die Erreichbarkeit der Altstadt für Radfahrer deutlich verbessert werden. Auch ist für Radtouristen eine ausgeschilderte Route in die Altstadt möglich. Im Gegenzug kann der Kernbereich zwischen Fräuleinsbrunnen und Rathaus für den Radverkehr konsequent gesperrt werden.
Die Alternativroute ist nur geringfügig länger als die derzeit von vielen unerlaubt benutzten Strecke durch die Fußgängerzone.