Bolzstraße 27
Bietigheim-Bissingen
Telefon 07142/5 47 56
bietigheim-bissingen-spam@adfc-bw.de
Mit der Fahrradcodierung bietet der ADFC eine Vorbeugung gegen Fahrraddiebstahl an. Über 300.000 Räder werden jährlich in Deutschland entwendet und nur 10% der später wiedergefunden Fahrräder finden zu ihrem Besitzer zurück. Hier setzt die Codierung an: Ihr Rad wird nicht registriert, es bekommt vielmehr einen persönlichen und bundesweit einheitlichen Code, der sie als Eigentümer/in ausweist. Polizei, Fundämter und der ADFC können den Code entschlüsseln. So können herrenlose Räder schnell ihrem rechtmäßigen Besitzer zugestellt werden. Der Code reduziert die Möglichkeiten des Weiterverkaufs gestohlener Räder erheblich, so dass professionelle Fahrraddiebe in der Regel die Finger davon lassen.
In den Fahrradrahmen wird mit einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet, die in verschlüsselter Form den Wohnort, die Straße, die Hausnummer und die Initialen des Eigentümers enthält.
Wurde früher der Code am oberen Ende des Sattelrohres eingraviert, wird es inzwischen mit einem Nadel-Markierungsgerät auf dem Rahmen aufgebracht. Die Codierung kann nicht entfernt werden, ohne den Rahmen zu ruinieren.
Um Ihr Fahrrad codieren zu können, müssen Sie den Eigentumsnachweis führen. Sie müssen deshalb unbedingt Ihren Personalausweis und die Rechnung des Fahrrades vorlegen.
In folgendem Beispiel ist die Adresse des ADFC Bietigheim-Bissingen codiert:
LK | Stadt | Straße | Haus-Nr | Initialen | Jahr |
L B | 0 7 9 | 6 5 2 8 0 | 0 2 7 | A D | 2 1 |
Bietigheim-Bissingen | Bolzstraße | 27 | Initialen | Jahr |
Da der rechtmäßige Eigentümer über die Codezeile einfach zu ermitteln ist, kann ein aufgefundenes Rad zurückgegeben werden.
Fahrraddiebe werden abgeschreckt, da die Codierung schon von weitem erkennbar ist und ein Wiederverkauf des codierten Rades ohne Eigentumsnachweis kaum möglich ist.
Das System wird bundesweit einheitlich angewandt und kommt ohne zentrale Datenbank aus, da der Code auf dem sogenannten Straßenschlüssel basiert, der jeder Polizeidienststelle vorliegt.
Ein möglicher Umzug ist kein Argument gegen die Fahrradcodierung. Wenn Sie sich ummelden, kann das Einwohnermeldeamt schnell Ihren neuen Wohnort ermitteln. Auf Wunsch kann auch ein neuer Code angebracht werden, was aber nicht notwendig ist. Beim Verkauf eines codierten Rades sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen und dem Käufer den Fahrradpass überlassen. Einen Muster-Kaufvertrag finden Sie beim ADFC Bundesverband. Dort finden sich auch weitere Tipps für den Gebrauchtradkauf.
Der ADFC verfügt über aktuelle Codiertechnik, so dass praktisch alle Rahmenformen codiert werden können. Eine Beschädigung des Rahmens ist nicht zu befürchten. Nach einem Gutachten der TU Aachen beeinträchtigt die Gravur (bis zu 0,2 mm Tiefe bei Aluminium- oder Stahlrahmen) die Rahmenstabilität nicht. Carbon-Rahmen können dagegen nicht codiert werden. Auf Wunsch lässt sich der Code aber auch durch ein Klebeetikett anbringen. Sie können natürlich auch Pedelecs, Fahrradanhänger, Kinderroller etc. codieren lassen.