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Tipps & Infos zum Thema Recht für Radfahrer
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Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen
Radfahrer haben vor Gericht schlechte KartenRadfahrer, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Das berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Vollen Schadensersatz erhalten Radfahrer als Geschädigte nicht, meist gehen sie sogar leer aus. Wenn Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrer freigegeben sind, sind sie ausschließlich Fußgängern vorbehalten, so der ADFC. „Radfahrer müssen dort entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen“, sagt der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn - selbst dann, wenn vorhandene Radwege wegen ihres Zustands unbenutzbar sind (OLG Düsseldorf 15 U 53/94). „Eine Falschfahrt auf dem Gehweg halten Radfahrer irrtümlich oftmals für weniger gefährlich als die Fahrbahnbenutzung“, so H
[mehr]Frage: Ist es beim Radfahren erlaubt, mp3-Player zu hören?
Antwort: Radfahrern ist die Benutzung eines Kopfhörers (Walkman) bereits dannuntersagt, wenn die Lautstärke zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung des Gehörs führt. Das heißt: Kopf- oder Ohrhörer sind nicht generell verboten (so wie es auch nicht verboten ist, im Auto Musik zu hören). Wenn aber die Lautstärke die akustische Wahrnehmung beeinträchtigt, ist das Walkman-Hören untersagt.Unsere ADFC-Faustregel: Wenn der neben dem Radfahrer stehende Polizist sagen kann, was der Radfahrer gerade per Ohrhörer hört, ist ist es auf jeden Fall zu laut.
Hintergrund: Auch der Radfahrer hat sich - wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung w
[mehr]Autotüren: Schrecksekunde für Radfahrer
Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrer. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind Stürze fast unvermeidlich. Gerichte legen die Straßenverkehrsordnung (StVO) immerhin konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Trotzdem versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrern wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. „Oft lautet die Begründung, der Radfahrer hätte keinen ausreichenden Abstand eingehalten“, sagt der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
Der ADFC empfiehlt Radfahrern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein
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