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Tipps & Infos zum Thema Recht für Radfahrer
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Frage: Ist es beim Radfahren erlaubt, mp3-Player zu hören?
Antwort: Radfahrern ist die Benutzung eines Kopfhörers (Walkman) bereits dannuntersagt, wenn die Lautstärke zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung des Gehörs führt. Das heißt: Kopf- oder Ohrhörer sind nicht generell verboten (so wie es auch nicht verboten ist, im Auto Musik zu hören). Wenn aber die Lautstärke die akustische Wahrnehmung beeinträchtigt, ist das Walkman-Hören untersagt.Unsere ADFC-Faustregel: Wenn der neben dem Radfahrer stehende Polizist sagen kann, was der Radfahrer gerade per Ohrhörer hört, ist ist es auf jeden Fall zu laut.
Hintergrund: Auch der Radfahrer hat sich - wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch - so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung w
[mehr]Autotüren: Schrecksekunde für Radfahrer
Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrer. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind Stürze fast unvermeidlich. Gerichte legen die Straßenverkehrsordnung (StVO) immerhin konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Trotzdem versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrern wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. „Oft lautet die Begründung, der Radfahrer hätte keinen ausreichenden Abstand eingehalten“, sagt der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
Der ADFC empfiehlt Radfahrern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein
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