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In Konstanz hat sich die Einrichtung von Fahrradstraßen bereits bewährt. Hier ist in der Schützenstraße und Schottenstraße eine Fahrradstraße eingerichtet worden, welche entlang der Laube das Verkehrsgeschehen KFZ - Rad entzerrt. Eine weitere Fahrradstraße befindet sich in der Cherisy Straße wo sie in einem Wohnkomplex der Verkehrsberuhigung dient.

Nach Ansicht der ADFC Ortsgruppe Radolfzell ist in Radolfzell die Scheffelstraße als Teilabschnitt von der Strandbadstraße zur Klostergasse für die Schaffung einer Fahrradstraße prädestiniert. Sie hat sich bereits heute durch die neue Mettnaubrücke und die baulich bedingte Sperrung der Mettnau - Südbrücke zur gern genutzten Fahrradachse zwischen Kernstadt und Mettnau gewandelt. Das hier gewonnene entspannte Fahrradklima sollte auf jeden Fall über die Brückensanierung hinaus erhalten bleiben und fahrradtouristisch genutzt werden. Derzeit werden die von der Karl-Wolf-Str. kommende Radtouristen über die Strandbadstraße an der Kernstadt und damit dem Einzelhandel vorbei geleitet.



Grafik 200kB: über eine Fahrradstrasse von der Mettnau zur Radolfzeller Altstadt




das Fahrrad als wichtiger innerstädtischer Verkehrsträger ist in der Radolfzeller Verkehrsplanung immer mehr in den Hintergrund gedrängt worden. Der ADFC meint, es ist an der Zeit wieder deutlich fahrradfreundlichere Entscheidungen in Radolfzell zu fällen und die Potentiale des umweltfreundlichen Vekehrsträgers Fahrrad offensiv zu nutzen.

Die Einrichtung einer Fahrradstraße wäre ein solches Zeichen.

Vorraussetzungen :

Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde zur Förderung des Radverkehrs die Einrichtung von Fahrradstraßen neu geregelt. Die Verordnung beschreibt, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können.

Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn primär dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dies kann nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, oder dies alsbald zu erwarten ist.
Der Kraftfahrzeugverkehr ist ausgeschlossen, kann aber beispielsweise für Anliegerverkehr, Linienbusse, oder andere durch eine zusätzliche Ausweisung zugelassen werden. Solcherart zugelassener Verkehr darf die Fahrradstraße nach der StVO mit mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf RadlerInnen befahren. Radfahrer und Radfahrerinnen dürfen auf der Fahrradstraße nebeneinander fahren
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