In Konstanz hat sich die Einrichtung
von Fahrradstraßen bereits bewährt. Hier ist in der Schützenstraße
und Schottenstraße eine Fahrradstraße eingerichtet worden, welche
entlang der Laube das Verkehrsgeschehen KFZ - Rad entzerrt. Eine weitere
Fahrradstraße befindet sich in der Cherisy Straße wo sie in einem
Wohnkomplex der Verkehrsberuhigung dient.Nach Ansicht der ADFC Ortsgruppe Radolfzell ist in
Radolfzell die Scheffelstraße als Teilabschnitt von der Strandbadstraße
zur Klostergasse für die Schaffung einer Fahrradstraße prädestiniert.
Sie hat sich bereits heute durch die neue Mettnaubrücke und die baulich
bedingte Sperrung der Mettnau - Südbrücke zur gern genutzten Fahrradachse
zwischen Kernstadt und Mettnau gewandelt. Das hier gewonnene entspannte Fahrradklima
sollte auf jeden Fall über die Brückensanierung hinaus erhalten
bleiben und fahrradtouristisch genutzt werden. Derzeit werden die von der
Karl-Wolf-Str. kommende Radtouristen über die Strandbadstraße
an der Kernstadt und damit dem Einzelhandel vorbei geleitet.
Grafik 200kB: über eine Fahrradstrasse von der Mettnau zur Radolfzeller Altstadt
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das Fahrrad als wichtiger innerstädtischer
Verkehrsträger ist in der Radolfzeller Verkehrsplanung immer mehr in
den Hintergrund gedrängt worden. Der ADFC meint, es ist an der Zeit
wieder deutlich fahrradfreundlichere Entscheidungen in Radolfzell zu fällen
und die Potentiale des umweltfreundlichen Vekehrsträgers Fahrrad offensiv
zu nutzen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße wäre ein solches Zeichen. Vorraussetzungen :
Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung
(StVO) wurde zur Förderung des Radverkehrs die Einrichtung von Fahrradstraßen
neu geregelt. Die Verordnung beschreibt, zu welchem Zweck und unter welchen
Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können. Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird
eine Fahrbahn primär dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dies
kann nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO dort erfolgen, wo der Radverkehr
die vorherrschende Verkehrsart ist, oder dies alsbald zu erwarten ist.
Der
Kraftfahrzeugverkehr ist ausgeschlossen, kann aber beispielsweise für
Anliegerverkehr, Linienbusse, oder andere durch eine zusätzliche Ausweisung
zugelassen werden. Solcherart zugelassener Verkehr darf die Fahrradstraße
nach der StVO mit mäßiger Geschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht
auf RadlerInnen befahren. Radfahrer und Radfahrerinnen dürfen auf der
Fahrradstraße nebeneinander fahren.
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