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Pressemitteilungen

Porträtfoto von Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC

Bundesregierung unterschätzt Klimapotenzial des Radverkehrs

Nr. 06/24, 15. April 2024

ADFC-Statement zum Bericht des Expertenrats für Klimafragen

Rad- und Fußverkehr im Flughafentunnel: pragmatische Lösung gefordert

15.3.2024

Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Landesverkehrsministeriums sollte Klarheit und Sachlichkeit in die Debatte bringen. ADFC, VCD und das Radbündnis Fildern fordern eine sachliche Debatte für eine schnelle, tragfähige Lösung.

ADFC-Zumeldung zur PM des Landesverkehrsministeriums

13.3.2024

Statement zur Pressemitteilung "Deutlich weniger Unfälle durch bessere Radwege und Tempolimits möglich" des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 13.3.2024.

Präsentation der ADFC-Radreiseanalyse 2024 mit ADFC-Tourismusexpertin Konstanze Meyer und ADFC-Tourismusvorstand Christian Tänzler.

ADFC-Radreiseanalyse 2024: Weniger Radreisen, mehr Tagesausflüge mit dem Rad

Nr. 05/24, 6. März 2024

Die ADFC-Radreiseanalyse 2024 schnitt mit einer Rekordbeteiligung ab. Die repräsentative Umfrage untersucht erstmals neue Segmente des Radtourismus.

ADFC: Bund nimmt Kommunen die Chance auf Ausbau fürs Rad

12.2.2024

Der Bundeshaushalt 2024 spart beim Fahrrad und macht beim Auto weiter wie bisher. Dadurch haben erste Kommunen im Ländle begonnen, ebenfalls beim Fahrrad zu kürzen, weil sie auf Zuschüsse von Bund und Land angewiesen sind.

ADFC zeichnet auf der CMT zwei Qualitätsradrouten aus

15.1.2024

Donauradweg mit vier und Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee Radweg mit drei Sternen ausgezeichnet

ADFC: Guter Vorsatz Radurlaub!

8.1.2024

Wenige Tage nach dem Jahreswechsel sind die ersten guten Vorsätze schon über Bord geworfen. Einen neuen Vorsatz bringt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) ins Spiel: Wie wäre es mit einem Radurlaub in diesem Jahr?

Nach Scheitern der StVG-Reform: Offener Brief des ADFC an die Landesregierung

20.12.2023

Nach dem Scheitern des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat hat der ADFC in Baden-Württemberg die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Das endgültige Scheitern der Reform wäre ein herber Rückschlag für die Kommunen im Land.

Zugeparkte Radwege tragen dazu bei, dass sich viele Radfahrende unsicher fühlen.

Fahrrad-Ausblick 2024: ADFC fordert ideologiefreie Verkehrspolitik

Nr. 38/23, 19. Dezember 2023

Der ADFC fordert für 2024 eine ideologiefreie Verkehrspolitik und eine schnelle Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

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Ansprechpartner*innen

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ADFC Baden-Württemberg

Reinsburgstr. 97, 70197 Stuttgart

Tel.: 0711 / 5047 9417

E-Mail: presse@adfc-bw.de

Tobias Husung

Tobias Husung

Referent Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

Kathleen Lumma

Kathleen Lumma

Landesgeschäftsführerin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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