Schlagloch auf der Straße.

Schlagloch auf der Straße. © ADFC/ Gerhard Westrich

Landtagswahl 2021: #MehrPlatzFürsRad

„Wir brauchen jetzt die nächste Entwicklungsstufe einer Radverkehrsförderung, wir brauchen ein verbindliches Radgesetz für Baden-Württemberg.“

Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende ADFC BW

2021 ist Wahljahr in Baden-Württemberg: Die Landtagswahl am 14. März bietet die Chance, Weichen neu zu stellen – auch in Sachen Mobilitätswende. Für den ADFC Grund genug, im Vorfeld seine Forderungen an eine neue Landesregierung zu formulieren. Im Fokus steht der Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrs, ein faires und sicheres Miteinander auf den Straßen, gute Luft und weniger Lärm in den Städten wie auf dem Land. Dem Fahrrad kommt als Rückgrat der Mobilitätswende eine wesentliche Rolle zu. Damit Bekenntnisse nicht nur solche bleiben, hat der ADFC drei Forderungen zur Landtagswahl.

Unsere Forderungen für einen besseren Radverkehr

  1. Radgesetz jetzt!
    Ohne rechtliche Vorgaben bleibt es den Landkreisen, Städten und Gemeinden selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr vor Ort stärken. Deshalb fordern wir ein Radgesetz für Baden-Württemberg – mit dem Ziel, eine sichere und entspannte Mobilität für alle und überall zu erreichen.
     
  2. Förderung in Städten und Kommunen
    Beratung und Unterstützung bei der Planung von Radverkehrsanlagen ist wesentlicher Bestandteil dieser Forderung, um kurzfristig Erfolge für den Radverkehr erzielen zu können.
     
  3. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bekannt machen
    Aufklärung und Kontrolle: Mit dieser Forderung ist der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen verbunden.

 


Wir laden Sie ein!

Der ADFC lädt zu vier digitalen Podiumsdiskussionen ein. Unsere Gäste aus Politik und Verwaltung diskutieren mit der ADFC-Landesvorsitzenden Gudrun Zühlke.

Eine separate Anmeldung zu den Veranstaltungen ist nicht notwendig. Gerne können die Termine publiziert werden.

Scheitert die Verkehrswende an den Kommunen?
Wie kann die Landesregierung eine innovative Radverkehrspolitik in den Kommunen fördern?

4. Februar 2021, 19:00 - 20:30 Uhr mit Beatrice Soltys (Stv. AGFK Vorsitzende), Jochen Haußmann (MdL), Hermino Katzenstein (MdL). Moderation: Dominic Egger
Link zum Livestream

RadNETZ für ganz Baden-Württemberg zügig ausbauen
Landkreise als Treiber der regionalen Verkehrswende?

11. Februar 2021, 19:00 - 20:30 Uhr mit Prof. Dr. Alexis v. Komorowski (Hauptgeschäftsführer Landkreistag Baden-Württemberg), Gerhard Kleinböck (MdL), Albrecht Schütte (MdL). Moderation: Christoph Ozasek
Link zum Livestream

Klares Bekenntnis zur Vision Zero – mit Konsequenzen StVO bekannt machen!
18. Februar 2021, 19:00 - 20:30 Uhr
Link zum Livestream

Braucht Baden-Württemberg ein Rad-Gesetz?
25. Februar 2021, 19:00 - 20:30 Uhr, Gäste und Moderation: ....
Link zum Livestream
 


 

Video: Pressekonferenz - Drei Forderungen für einen besseren Radverkehr in Baden-Württemberg

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https://bw.adfc.de/artikel/landtagswahl

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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