Fahrradschule

Sie können noch nicht Fahrradfahren oder Sie fühlen sich unsicher im Verkehr – Wir helfen Ihnen dabei, sicher auf dem Rad zu fahren.

Wir bieten Wochenend-Gruppenkurse sowie Einzelunterrichte an.

Drei Radfahrer*innen auf dem Verkehrsübungsplatz
Fahrradschule auf dem Verkehrsübungsplatz © ADFC

Fahrradschule - Gruppenkurs

Die Wochenend-Gruppenkurse wenden sich an Anfänger bzw. an Wiedereinsteiger. Sie bestehen aus einem Grund- und einem Aufbaukurs:

Gruppenkurs am 20./21.April 2024

Gruppenaufbaukurs am 27./28.April 2024

Die Kurse finden jeweils von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr auf einem Verkehrsübungsplatz in Konstanz außerhalb des öffentlichen Verkehrs statt. Neben der praktischen Ausbildung werden die für Radfahrer geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften erläutert. Zudem berichten die Ausbilder aus der Praxis von ihrem reichen Erfahrungsschatz und geben auch Tipps und Hinweise zum Kauf von Fahrrädern. Die Ausbildung erfolgt in Gruppen von max. 3 Personen/Ausbilder. Der ADFC stellt für die Schulungen Fahrräder und Helme zur Verfügung. Während des Grundkurses wird am 2. Tag je nach Können der Teilnehmer schon eine Ausfahrt in den öffentlichen Verkehr unternommen. Beim Aufbaukurs wird am ersten Tag zunächst noch auf dem Verkehrsübungsplatz geübt und am Nachmittag eine Ausfahrt in den Verkehr unternommen. Als Abschluß soll am 2. Tag des Aufbaukurses eine kleine Fahrradtour im Bereich des Bodensees unternommen werden.

Der Grundkurs kostet 80,00 € und der Aufbaukurs 50,00 €. Die Anmeldung zur Fahrradschule wird erst mit der Zahlung der Kursgebühr wirksam. Die Kursgebühr ist bis spätestens 8. April 2024 zu begleichen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, gilt für die Wirksamkeit der Anmeldung der Eingang der Gebühr auf unserem Konto.

Es können auch einzelne Übungsstunden gebucht werden. Hier sind jeweils Blocks von 3 Stunden zu buchen. Diese kosten 15,00 €/h+Person. Bei Kursen außerhalb Konstanz kommen noch Anfahrkosten hinzu.

Anmeldung

Zur Anmeldung senden Sie eine Mail mit den folgenden Angaben an winfried.hoeppner [at] adfc-bw.de:

  • Vorname, Nachname
  • Telefonnummer
  • Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Geschlecht, Körpergröße (Die Angaben sind notwendig, um im Gruppenkurs ein passendes Fahrrad zur Verfügung stellen zu können.)
  • Mitteilung, ob Anfänger*in oder Wiedereinsteiger*in
  • ggf. Wünsche für die Kursinhalte oder Terminwünsche für individuelle Schulungen.

Bitte überweisen Sie die Kursgebühr auf das Girokonto des ADFC OG Radolfzell:
IBAN: DE98 6925 0035 0004 3054 47
BIC: SOLADES1SNG

Bei Ausfall der o.a. Kurse wegen schlechten Wetters oder Krankheit eines Ausbilders können keine Kosten für Übernachtungen und Sonstiges beim Veranstalter eingefordert werden. Die bezahlte Kursgebühr wird erstattet. 
Alle angebotenen Kurse finden auf eigenes Risiko und Gefahren statt. ADFC-Mitglieder sind automatisch versichert.
Sollten Sie noch Fragen zur Fahrradschule haben, wenden Sie sich bitte an:

W. Höppner,
Tel. +49 157 7471 4931
winfried.hoeppner [at] adfc-bw.de

Fahrradschulen bundesweit


https://kreis-konstanz.adfc.de/neuigkeit/fahrradschule-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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