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Neuer Bußgeldkatalog trifft auch Radfahrer
Ab dem 1.Februar 2009 müssen sich Radfahrer, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, auf erhöhte Bußgelder gefasst machen. Das wirkt sich besonders beim Missachten roter Ampeln aus. Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, müssen wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Eintrag blieb ihnen bisher erspart, wenn die Polizei die Dauer des roten Signals von mehr als einer Sekunde nicht sicher nachweisen konnte. Auch Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen und fehlende Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer kann Radfahrern nun Punkte bringen, da das Bußgeld für Kraftfahrer auf 80 Euro angehoben wurde. Für Verkehrsvergehen mit dem Fahrrad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, wird der halbe Regelsatz verhängt. CH





