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Kleine Schritte auf dem Weg zur Radfahrstadt Renningen.
Bundesweit gibt es häufig Verkehrsregelungen, die den Radverkehr unnötig behindern. Oft bringen diese Regelungen anderen Verkehrsteilnehmern keinen Vorteil oder behindern diese sogar ebenfalls. In Renningen wurden in letzter Zeit einige Verbesserungen realisiert, die zudem die Rechtssicherheit erhöht und nur geringe Kosten verursacht haben.
Durchfahrtverbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250)
Radwege sind im Allgemeinen mit Schildern versehen, die nicht Teil der StVO sind. Im Landkreis Böblingen gibt es viele solche Radwege, deren Benutzung durch das VZ 250 verboten ist.
In den meisten Fällen ist es gar nicht Absicht, dort das Radfahren zu untersagen. Richtigerweise ist also dieses Verkehrszeichen durch VZ 260 zu ersetzen:
In Renningen scheint dies inzwischen durchgängig geschehen zu sein.
Benutzungspflicht auf Geh- und Radweg in Gottfried-Bauer-Straße und Rankbachstraße
Beide Geh- und Radwege waren seit dem Bau der Gottfried-Bauer-Straße für das Fahrrad benutzungspflichtig. Bemühungen, diese Benutzungspflicht durch die Regelung „Fahrrad frei“ aufzuheben, scheiterten lange mit der Begründung, die Verkehrsschau von Stadtverwaltung und Polizei (ohne Beteiligung der Betroffenen) habe ergeben, dass die Regelung rechtens sei; eine unverständliche Entscheidung angesichts dieser Aufnahme:
Etwas mehr als ein Meter lichte Weite zwischen Bäumen und Lampenmasten sollte ausreichend sein für Fußgänger (ggf. mit Hund) und Radfahrern in beiden Richtungen. Ein erneuter und energischerer Vorstoß nach 10 Jahren war dann schnell erfolgreich, die vorgeschlagene Regelung wurde realisiert.
Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer
Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung und der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.1997 wurde die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung als Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs ermöglicht. Die anfänglichen Verkehrssicherheitsbedenken wurden nicht bestätigt, sondern die Erfahrungen in der Versuchsphase waren positiv, wie eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen nachweisen konnte.
Die Vorteile für Radfahrer sind offensichtlich: Umwege werden reduziert und damit verringert sich die Fahrtzeit und damit zu mehr Umstieg vom Auto aufs Fahrrad; geöffnete Einbahnstraßen führen zu einer höheren Verkehrssicherheit gegenüber "Umwegfahrten".
In Renningen wurde - eine Premiere für die Stadt - die Badstraße freigegeben.
Zwei Beispiele, bei den noch Änderungsbedarf besteht, die Berichtigung jedoch in naher Zukunft zu erwarten ist:
Widersprüchliche Beschilderung zulasten des Radverkehrs
Eine kuriose Regelung gibt es derzeit noch in Malmsheim zu sehen: In dem gemäß StVO VZ 325 verkehrsberuhigten Bereich der Bachstraße wird für die Jägerstraße dem motorisierten Individualverkehr durch das VZ 205 Vorrang gegenüber dem querenden Radweg eingeräumt. In der parallel verlaufenden Langen Steggasse gibt es dieses VZ korrekterweise nicht.
Die Berichtigung, d.h. die Entfernung des VZ „Vorfahrt achten“, lässt zwar auf sich warten, ist jedoch zugesagt.
Parkverbot in der Industriestraße
Vom neuen Radweg südlich parallel zur Industriestraße kommend ermöglicht eine Bordsteinabsenkung die Querung dieser Straße zu den Einkaufsmärkten in der Benzstraße. Das notwendige Halte- und Parkverbotsschild befindet sich viel zu dicht an der Querungsstelle, zumal hier in der Regel große LKW parken. Die Situation ist für Radfahrer definitiv gefährlich und wurde der Stadtverwaltung mehrfach vorgetragen Eine Berichtigung sollte spätestens mit dem Ausbau der Industriestraße erfolgen.



