Sicherheit beim Radfahren

08.05.10

Baden-Baden. Aus aktuellem Anlass Sicherheitstipps fürs Radfahren

Angesichts von immer wieder an den ADFC herangetragenen Beschwerden von Radfahrern, die sich im Straßenverkehr unwohl fühlen, gibt der ADFC einige Tipps.
Diese Regelungen gelten für alle Personen ab 10 Jahren. Denn Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg radfahren.
Weil dort besonders an jeder Grundstücksausfahrt oder Straßeneinmündung und sogar jedem Hausausgang mit besonderen Gefahren zu rechnen ist, empfielt der ADFC auf dem Radweg, oder, falls nicht vorhanden, auf der Straße zu fahren. Auf den meisten Straßen gibt es keine eigene Fahrradinfrastruktur, so dass der Radfahrer, wie aktuell auch zwischen Festspielhaus und Hindenburgplatz, auf der Straße fahren muss.
Dort gilt, wie auch für Autos, das Gebot, rechts zu fahren. Im Foto ist gut erkennbar, wie weit rechts die Kfz fahren. Sie halten einen deutlichen Abstand zu den parkenden Autos. Aus gutem Grund, denn hinter jedem parkenden PKW kann plötzlich ein spielendes Kind hervorspringen oder ein unachtsamer Autoinsasse öffnet die Tür. Und dort, wo die rechten Reifen der motorisierten Fahrzeuge fahren, ist auch die richtige Spur für Radfahrer. Für diese ist ein sicherer Abstand noch wichtiger. Bei einem Sturz würden sie sich verletzen, nicht nur eine Blechkarosserie. Deshalb sollten Radfahrer sich selbst eine Art unsichtbare Knautschzone und somit rechts neben sich genügend Abstand aufbauen, damit sie auch mal ausweichen können, wenn sich ein Autofahrer verschätzt und nach einem Überholvorgang zu früh nach rechts zieht. Die Gefahren kennen hilft, sie zu erkennen und reagieren zu können. Zudem vergrößern Autofahrer erfahrungsgemäß den Abstand zum Radfahrer im gleichen Maße, wie dieser Abstand zum rechten Fahrbahnrand hält. Leicht schwankende Fahrweise wirkt unsicher und erhöht tendenziel den Überholabstand.
Wenn Radfahrer also 1 m Abstand halten, müssen die nachfolgenden Fahrzeuge für einen Überholvorgang auf die Gegenfahrbahn ausweichen, so dass alle genügend Abstand haben. Und wenn im Gegenverkehr keine Lücke ist, dann bleibt auch ein großer Bus hinter dem Radfahrer. Sehen und gesehen werden, denn was sich sieht, fährt sich nicht um.

Abschließend noch der Hinweis, dass Gehwege tabu sind, Fußgänger Vorrang haben und auch nicht mit wildem Klingeln bei Seite gescheucht werden dürfen. Genau so wenig wie Autofahrern in ähnlichen Situationen hupen erlaubt ist.
Ein harmonisches Miteinander ist nicht nur im Verkehr für alle das Beste.


© ADFC BW 2010

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